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 Neues Jugendschutzgesetz 
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Beitrag Neues Jugendschutzgesetz
Ich habe das Thema hier noch nirgendwo gefunden, evtl. ist der Thread hier auch falsch platziert:

Das neue Jugendschutzgesetz mit der "freiwilligen" Selbstkontrolle von Internet-Inhalten soll ab dem 1.Januar 2011 greifen.

Eine von vielen Quellen, die alles und nichts sagen:

http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/

In welcher Form sind unsere Foren betroffen, wie sollen wir reagieren? Hat Sideboard irgendwas in Planung? Die Zeit drängt...

Auszug aus dem Text:

Zitat:
Frage 3: Wer ist von dem Gesetz betroffen?

Praktisch alle, die im Internet Inhalte erstellen. Das Gesetz betrifft alle Anbieter von Telemedien unabhängig von Gewinnerzielungsabsicht oder eingesetzter Technik. Dazu gehören also Websites und Blogs von Privatpersonen, Foren und Chats, Internetauftritte von Unternehmen, gemeinnützige Dienste wie die Wikipedia, wirtschaftliche Plattformen wie MeinVZ oder Clipfish und Onlinespiele (§ 3 Nr.2 JMStV-E). Ausgenommen sind reine Access-Provider, die nur den Zugang zum Internet bieten (im Gesetz als „Zugangsvermittler“ bezeichnet). Diese werden im § 11 Abs.1 Nr.2 JMStV-E „lediglich“ verpflichtet eine Jugendschutzsoftware anzubieten (dazu unten mehr).

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Do Dez 02, 2010 10:21
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Beitrag Re: Neues Jugendschutzgesetz
Ich verschieb den Beitrag mal, denn es handelt sich ja nicht direkt um eine Frage zur Software.

LG,
Nightowl

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Bitte verlinkt eure Foren-URL in eurem Profil oder in eurer Signatur, damit wir schneller helfen können.


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R. I. P. >>Straubi<<


Do Dez 02, 2010 10:25
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Beitrag Re: Neues Jugendschutzgesetz
Danke!

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Do Dez 02, 2010 10:29
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Beitrag Re: Neues Jugendschutzgesetz
Wir sind hier in der Diskussion, wie überall, aber auch bisher haben unsere Nutzungsbedingungen die Einhaltung der Jugendschutzgesetzes gefordert. Unsere Foren sind schon immer ab 12 Jahre zugelassen und müssen auch solche Inhalte aufweisen. Aber für alle Foreninhaber hier erst mal einen Link. Es weiss derzeit eigentlich keiner richtig, wie alles gehändelt werden wird. Panik ist auch in diesem Fall nicht angebracht.

Hier schreibt eine Rechtsanwältin, wer sich zu diesem Thema informieren möchte http://www.neubauerlaw.de/blog/?p=456
Wir werden da sicher auch noch weiter drüber schreiben, gehen aber davon aus, das sich zu dem jetzigen Bedingungen nicht viel ändern wird.
Alle die Inhalte haben, die ab P16 oder 18 sind, würden auch jetzt schon gegen unsere Nutzungsbedingungen verstossen.

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VG Nana - Siteboard-Admin

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Do Dez 02, 2010 10:37
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Beitrag Re: Neues Jugendschutzgesetz
In unseren Nutzungsbestimmungen kann ich einen Passus ab 12 Jahren nicht erkennen:

Zitat:
1. Nutzungsvertrag

1. Mit dem Zugriff auf „Crazy Rebel(l)s“ (im Folgenden „das Board“) schließt du einen Nutzungsvertrag mit dem Betreiber des Boards ab (im Folgenden „Betreiber“) und erklärst dich mit den nachfolgenden Regelungen einverstanden.
2. Wenn du mit diesen Regelungen nicht einverstanden bist, so darfst du das Board nicht weiter nutzen. Für die Nutzung des Boards gelten jeweils die an dieser Stelle veröffentlichten Regelungen.
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2. Einräumung von Nutzungsrechten

1. Mit dem Erstellen eines Beitrags erteilst du dem Betreiber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Recht, deinen Beitrag im Rahmen des Boards zu nutzen.
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3. Pflichten des Nutzers

1. Du erklärst mit der Erstellung eines Beitrags, dass er keine Inhalte enthält, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Du erklärst insbesondere, dass du das Recht besitzt, die in deinen Beiträgen verwendeten Links und Bilder zu setzen bzw. zu verwenden.
2. Der Betreiber des Boards übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder anderer im Board veröffentlichten Regeln kann der Betreiber dich nach Abmahnung zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung dieses Boards ausschließen und dir ein Hausverbot erteilen.
3. Du nimmst zur Kenntnis, dass der Betreiber keine Verantwortung für die Inhalte von Beiträgen übernimmt, die er nicht selbst erstellt hat oder die er nicht zur Kenntnis genommen hat. Du gestattest dem Betreiber, dein Benutzerkonto, Beiträge und Funktionen jederzeit zu löschen oder zu sperren.
4. Du gestattest dem Betreiber darüber hinaus, deine Beiträge abzuändern, sofern sie gegen o. g. Regeln verstoßen oder geeignet sind, dem Betreiber oder einem Dritten Schaden zuzufügen.

4. General Public License

1. Du nimmst zur Kenntnis, dass es sich bei phpBB um eine unter der General Public License (GPL) bereitgestellten Foren-Software der phpBB Group (http://www.phpbb.com) handelt; deutschsprachige Informationen werden durch die deutschsprachige Community unter http://www.phpbb.de zur Verfügung gestellt. Beide haben keinen Einfluss auf die Art und Weise, wie die Software verwendet wird. Sie können insbesondere die Verwendung der Software für bestimmte Zwecke nicht untersagen oder auf Inhalte fremder Foren Einfluss nehmen.

5. Gewährleistung

1. Der Betreiber haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
2. Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
3. Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Betreibers auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
4. Die Haftungsbegrenzung der Absätze a bis c gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
5. Ansprüche für eine Haftung aus zwingendem nationalem Recht bleiben unberührt.

6. Änderungsvorbehalt

1. Der Betreiber ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie zu ändern. Die Änderung wird dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt.
2. Der Nutzer ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs erlischt das zwischen dem Betreiber und dem Nutzer bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
3. Die Änderungen gelten als anerkannt und verbindlich, wenn der Nutzer den Änderungen zugestimmt hat.


Lediglich die Aktivierung des COPPA-Moduls fragt durch einen lapidaren Klick vor der Registrierung das Alter ab, dürfte aber für D wenig Belang haben...

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Do Dez 02, 2010 11:42
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Beitrag Re: Neues Jugendschutzgesetz
Nana sprach von den Nutzungsbedingungen, die du Akzeptierst, wenn du ein Sitboard Forum registrierst.

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Do Dez 02, 2010 12:38
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Beitrag Re: Neues Jugendschutzgesetz
Ja, das ist mir klar. Das Jugendschutzgesetz fordert dagegen diese Bedingungen für das Forum im Allgemeinen. Bei der Abmahnwut kann ich mir ab dem 1.1. lebhaft vorstellen, was passiert.

Davon können wir uns hier nicht ausnehmen. Die Nutzungsbedingungen kann ich als Forumsbetreiber bei Siteboard ja nicht selbst ändern.

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Do Dez 02, 2010 13:34
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Beitrag Re: Neues Jugendschutzgesetz
Auch wir werden da noch Ergänzungen vornehmen, haben aber auch jetzt schon z.B. einen Meldebutton, der es möglich macht Beiträge die nicht der Kennzeichnung entsprechen zu melden.
Als Ergänzung aber auch hier für alle interessierten Admins noch der Link zur Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediaanbieter, die eine Kontrollstelle sind
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

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VG Nana - Siteboard-Admin

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Do Dez 02, 2010 16:20
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Beitrag Re: Neues Jugendschutzgesetz
Also, haben wir jetzt erst einmal noch nichts zu tun ?


Di Dez 07, 2010 00:18
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Beitrag Re: Neues Jugendschutzgesetz
Man sollte vielleicht sein Forum auf die Altersstufe ab 0 Jahre einrichten und vorsorglich in die Forumsregeln einen entsprechenden Punkt aufnehmen.

Jeder Beitrag hat dem Jugendmedienstaatsvertrag, Altersstufe ab 0 Jahre, zu entsprechen.

So könnte man die eventuellen Abmahner fern halten.

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wünscht Euch CruiserK

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So Dez 12, 2010 22:14
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Beitrag Re: Neues Jugendschutzgesetz
Also, nach dreimaligem Lesen denke ich jetzt - "Viel Lärm und fast Nichts"

So wie ich das jetzt verstehe:

Diese Regelung gab es schon seit 2003. Wer jugendgefährdende Inhalte anbietet, muss(te) diese sichern (durch Zeitbeschränkung oder technisch).

Neu ist:

Man kann Websites jetzt kennzeichnen - KANN, muss aber nicht. Technische Auswertungsmöglichkeiten (Software) gibt es noch keine - daher unpraktikabel.

Man MUSS (wenn gewerblich UND jugendgefährender Inhalt) den Jugendschutzbeauftragten (den man schon jetzt bei solchen Inhalten bemühen muss oder halt FSK) im Impressum nach bestimmten Regularien nennen.

Unklar ist bislang ob wie weit Websitebetreiber bei Community-Inhalten haftbar sind. In den von mir verlinkten 17 Fragen... wird von entweder proaktiver Prüfungspflicht oder passiver Prüfungspflicht gesprochen.

Proaktiv = Nicht vereinbar mit dem europaweiten! Haftungsprivileg.

Passiv = Haftungsprivileg, was kurz bedeutet: erst nach Kenntnisnahme ist man verpflichtet solcherlei Inhalte zu entfernen.

Denkbar ist, dass ab 2011 schärfer geprüft wird (bringt ja Geld) und fast sicher ist, dass mehr Abmahnungen verschickt werden.

Also im Grunde sind die derzeitigen Reaktionen großer Blogs nachvollziehbar - da juristisch nicht einwandfrei geklärt -> Haftung passiv oder proaktiv für Community - und auch wohl sehr als Protest zu werten.

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Mo Dez 13, 2010 13:52
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Beitrag Re: Neues Jugendschutzgesetz
Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist von NRW geblockt worden. Bedeutet also, daß der alte von 2002/2003 weiterhin gilt.

LG,
Nightowl

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R. I. P. >>Straubi<<


Sa Dez 18, 2010 01:28
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